Bild: Gülleausbringung an der Grube Falkenstein im Herbst 2011

01.02.2012 Güllerallye im Wasserschutzgebiet
Aktuelles vor der Bürgermeisterwahl - keiner soll sagen, er hätte nichts gewußt!

von BGroellstein

Der erste Februar ist gekommen. Nach der dreimonatigen Winterzwangspause durch die 'Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen' – kurz Düngeverordnung ist ab dem 1. Februar wieder das Ausbringen von Gülle auf Wiesen und Ackerflächen erlaubt. Die Gülle, die die vergangenen 3 Monate die Behälter der Landwirte in der Großgemeinde Villmar bis fast zum Überlaufen gefüllt hat, muss nun so schnell wie möglich aufs Feld gebracht werden. 
An sich ist diese Vorgehensweise nicht zu kritisieren, kann auf diese Weise doch der Einsatz von teuren Kunstdüngern verringert werden, was zur Kostenoptimierung in der Landwirtschaft beiträgt. Außerdem muss die Gülle ja auch irgendwie weg, denn sie entsteht bei der heutigen Massentierhaltung im landwirtschaftlichen Bereich als Abfallprodukt in beachtlichen Größenordnungen und muss daher entsorgt werden. In der Großgemeinde Villmar, in der nahezu jeder Ortsteil über eigene Quellen verfügt, liegen jedoch einige Felder in Wasserschutzgebieten. 
Wasserschutzgebiete werden im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung bzw. zum Wohl der Allgemeinheit ausgewiesen, um das Grundwasser im Gewinnungs- bzw. Einzugsgebiet einer Grundwasserentnahmestelle vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen. Das Vorhandensein eines solchen Wasserschutzgebietes stellt diese, bislang übliche Vorgehensweise in Frage, denn es sollte hierbei bedacht werden, dass die Familie der Ehec Erreger, von denen 2011 ein besonders aggressiver Stamm zu einem schweren, wenn nicht sogar dem schwersten bekannt gewordenen Ehec-Ausbruch in Deutschland geführt hat, nicht in 'Sprossen' sondern hauptsächlich im Darm von Wiederkäuern (Rinder, Schafe, Ziegen, …) vorkommt und auch schon im Darmtrakt von Schweinen nachgewiesen wurde. Damit ist die Gülle, eine mögliche Infektionsquelle für diese Krankheit, die bei ungünstigem Verlauf bis hin zum hämolytischen-urämischen Syndrom (Hus) führen kann. Da die Familie der Ehec-Erreger als widerstandsfähig gilt, wird in Fachkreisen davon ausgegangen, dass der Erreger bis zu einem Jahr außerhalb des Darms überleben kann.

Doch besteht überhaupt die Gefahr einer wie auch immer gearteten Beeinträchtigung durch Gülle oder die landwirtschaftliche Nutzung dieser Flächen? Wie in der Presse zu erfahren war, kam es kurz vor Weihnachten zu einer Verunreinigung des Aumenauer Trinkwassers durch PCB (Altanstrich im Wasserbehälter).
Grund genug, sich einmal anzuschauen, woher dieses Wasser nun eigentlich kommt.
Das Aumenauer Trinkwasser stammt aus den Quellen Reinberg und Rißbach und fließt durch Rohre unterhalb der Lahn durch hydrostatischen Druck bis in die beiden Hochbehälter in Aumenau (Kreuzung AlterWeg/Erzstraße und Waldrand ‚Am Stein’) Dort wird es gesammelt und fließt unter konstantem Druck wieder zurück in die Rohre der Aumenauer Wasserversorgung bzw. wird bis nach Seelbach gepumpt.


Karte: © OpenStreetMap und Mitwirkende, CC-BY-SA
Wie auf der Karte zu erkennen ist, beginnt die Schutzzone III des Wasserschutzgebietes 'Reinberg' an der Stelle, an der die Elkerhäuser Straße den Feldweg an dem kleinen Waldstück schneidet, das wie ein Finger bis fast zur Elkerhäuser Straße reicht (s.a. hier) und erstreckt sich links und rechts der Straße. Es endet, von Aumenau kommend, auf der Linken Seite der Hohen Straße in etwa zwischen den beiden Abfahrten rechts nach Elkerhausen. Betrachtet man vom Auto aus das Gelände, so kann man gut erkennen, warum das so ist, denn dieses Gebiet hat Gefälle bis hin zur eigentlichen Quelle. Alles Wasser auf dieser Fläche gelangt daher über kurz (Oberflächenwasser) oder lang (Versickerung) direkt ins Quellgebiet (Zonen II und I). Ein bei diesem Wetter etwas beschwerlicher Spaziergang durch den Wald zeigt auf, dass im Wald kleinere Schluchten ein durch starke Regenfälle entstehendes Oberflächenwasser zielgerichtet bis direkt ins eigentliche Quellgebiet zu leiten vermögen.
Betrachtet man die Untersuchungsergebnisse des Zentrallabors hessenwasser vom 05.10.2010 (Analysen-Nr.: 2010242255, http://www.villmar.de/Aumenau_Rheinwiesenstollen2010.pdf ) so zeigt sich, dass die Nitratbelastung der Quelle Reinberg / Reinwiesenstollen 37,9mg/l beträgt (Grenzwert: 50mg/l) und damit als stark durch Nitrat belastet gilt (Quelle:umweltbundesamt-daten-zur-umwelt). Das Umweltbundesamt schreibt dazu weiter: 'Belastungen des Grundwassers durch Nitrat sind eine ernstzunehmende Beeinträchtigung der Umweltqualität. Erhöhte Nitratgehalte haben negative Auswirkungen auf die Ökologie der Gewässer, können aber auch zu einer Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität und damit zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen' und 'Der Parameter Nitrat zeigt für viele Regionen Deutschlands sehr gut, in welchem Umfang diffuse Stickstoffeinträge zur Belastung des Grundwassers beitragen'. Es schreibt weiter, dass die landwirtschaftliche Nutzung gegenwärtig der größte Verursacher von Nitratbelastungen ist.
Quellen für diese Nitratbelastung sind in der Regel der Einsatz von Nitrathaltigem N-Dünger und/oder der Einsatz von Gülle. Der Anstieg des Nitratgehaltes dieser Quelle läßt daher darauf schließen, dass eine Versickerung bis hin zum Grundwasser/Quellwasser stattgefunden hat bzw. weiterhin stattfindet.
Leider hat die Gemeinde Villmar es bis heute versäumt, die Kritikalität dieser Informationen zu berücksichtigen und das Wasserschutzgebiet entsprechend restriktiver auszuweisen. Seit über zwei Jahren befindet sich das Wasserschutzgebiet im Aufhebungsverfahren - der starke Druck von Landwirten und Bauernverband hat aber bislang eine Neuausweisung verhindert, so dass - allerdings ohne konkretes Errgebnis - bislang auf Verhandlungen und Freiwilligkeit gesetzt wurde. Dieser Aufschub für die Landwirte führte im Gegensatz zum erwünschten Ergebnis jedoch nur dazu, dass nun noch schnell Fakten geschaffen wurden und einige der früher im Wasserschutzgebiet noch vorhandenen Wiesen mittlerweile zugunsten des düngerintensiven Maisanbaus umgebrochen wurden.
Der Gemeinde Villmar liegen als Betreiberin der Quellen die jährlichen Analyseergebnisse des Trinkwassers vor. Spätestens seit 2011 ist zusätzlich die Gefahr durch den Ehec-Erreger bekannt (s.a. Zeit Online). Es stellt sich daher die Frage, warum die vergangenen Jahre keine konkreten Maßnahmen ergriffen wurden, um das Aumenauer Trinkwasser und die Aumenauer und Seelbacher Bürger zu schützen. Der richtige Ansatz, die Bestimmungen zum Schutz des Trinkwassers aufzuheben und restriktiver zu fassen, wurde 2 Jahre lang verschleppt. Ob es etwas damit zu tun hat, dass Bürgermeister Hepp seine Herkunft aus der Landwirtschaft nicht verleugnen kann, darüber soll hier nicht spekuliert werden.
Ab heute gilt erst mal wieder 'Die Gülle muss raus!' Wie und in welchen Mengen diese im Wasserschutzgebiet ausgebracht wird, davon kann sich jeder, der in Richtung Weilburg fährt, nun selbst ein Bild machen. Und wenn eine Aumenauer Bürgerin dann später daheim den Wasserhahn öffnet um das Wasser zur Zubereitung von Babybrei und Kindernahrung zu verwenden, dann weiß sie, woher es kommt und was da so alles in Richtung Quelle geflossen ist bzw. fließen wird. Einen Guten Appetit mag man da manchmal nicht mehr wünschen.
Ach ja – eins noch. Wer wissen möchte, warum der 'Wasserschatz der Grube Falkenstein' wohl so schnell nicht gehoben werden wird, der muss sich nur mal in den nächsten Tagen die Felder dort anschauen. Eine im Zusammenhang mit der Wassernutzung notwendige Ausweisung eines Wasserschutzgebietes würde diese Bilder vom Herbst 2011 in Zukunft wohl verhindern. 


Engagierten Bürgern, die ihr Trinkwasser möglichst frei von Stickstoffverbindungen, Phosphor, Pflanzenschutzmitteln, Schwermetallen und Krankheitskeimen - denn darum handelt es sich, wenn der Bauernverband verharmlosend von 'diffusen Stoffeinträgen' spricht, genießen wollen, bleibt bei der bisherigen Haltung der Gemeindeverwaltung nur noch die Eigeninitiative. 
Als Informationsquellen, wo die Trinkwasserquellen und Wasserschutzgebiete der Gemeinde Villmar sind und was im Rahmen der Düngemittelverordnung erlaubt und was verboten ist, sei auf folgende Internetadressen verwiesen:

Das elektronische Verzeichnis der hessischen Grund- und Trinkwasserschutzgebiete, die Düngemittelverordnung sowie die hessischen Ausführungsvorschriften zur Düngemittelverordnung. Danach darf Gülle auch außerhalb von Wasserschutzgebieten unter anderem auch dann nicht ausgebracht werden, wenn der Boden gefroren, schneebedeckt, überschwemmt oder wassergesättigt ist.

Ein Verstoß gegen die Düngemittelverordnung kann beim, RP-Gießen,
bei der Hauptabteilung 'Amt für den Ländlichen Raum, Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz', und natürlich auch bei jeder Polizeidienststelle zur Anzeige gebracht werden. Auch ein Brief ans Umweltministerium  kann deutlich machen, was die Villmarer Bürgerinnen und Bürger von dieser Klientelpolitik halten. Und für alle beschriebenen Wege gilt, dass ein Foto zweifelsfrei aufzeigt, wie es wirklich auf dem Feld aussieht.


viele Grüße aus dem Steintal

BGroellstein