06.02.2012 Güllerallye im Wasserschutzgebiet – planmäßig am 01.02.2012 gestartet!
Bislang keine Positionierung der Bürgermeisterkandidaten
von BGroellstein



Wie die nachfolgenden Bilder zeigen, startete die diesjährige Güllerallye planmäßig am 01.02.2012. Wie aus Seelbach gemeldet, übernahm mit einer ersten großflächigen Ausbringung in den Gemarkungen Kreuzstück und Steinweiler ein Villmarer Landwirt die Führung.

Bild 1 Seelbach, Steinweiler 
Bild 2 Seelbach, Kreuzstück

Am 02.02.2012 war dann, wie schon befürchtet, unter anderem auch das Wasserschutzgebiet auf dem Reinberg von einer weiteren Gülleausbringung betroffen.

Bild3: Wasserschutzgebiet von der Elkerhäuser Straße aus fotografiert

Bild 4: Gülleausbringung aus Bild 3 verortet im Wasserschutzgebiet Reinberg

Bild 5: Bodentemperatur in 10cm Tiefe – gemessen am 02.02.2012 mit Sekundenthermometer Testo 9010

Damit sich der geneigte Leser seine eigene Meinung bilden kann, nachfolgendes zum Verständnis der aktuellen Rechtslage:

§3 Abs. 5 der Düngemittelverordnung besagt, dass das Aufbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln mit wesentlichen Nährstoffgehalten an Stickstoff oder Phosphat nicht erfolgen darf, wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder durchgängig höher als fünf Zentimeter mit Schnee bedeckt ist. Dies gilt für alle Flächen, auf denen Dügenmittel und damit auch Gülle ausgebracht werden.

Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass ein Abschwemmen in oberirdische Gewässer erfolgt. Dies wäre z.B. bei der Ausbringung im Wasserschutzgebiet Reinberg die Quelle und in Seelbach der Seelbach bzw. die Lahn.

§2 Nr. 12 der Düngemittelverordnung erläutert, dass es sich um gefrorenen Boden handelt, wenn der Boden durchgängig gefroren ist und im Verlauf des Tages nicht oberflächig auftaut.
Dies erläutert die Landwirtschaftkammer Nordrhein-Westfahlen näher und sagt hierzu: "dass der Boden dann als gefroren gilt, wenn er durchgängig gefroren ist (an der ungünstigsten Stelle des Schlages ist der Frost mehr als 10 cm tief in den Boden eingedrungen) und im Verlauf des Tages nicht oberflächig auftaut. Das bedeutet, dass eine Düngung auf Böden, in die der Frost mehr als 10 cm tief eingedrungen ist, nur dann zulässig ist, wenn die Böden tagsüber oberflächig auftauen."

Dazu noch die aktuellen Wetterdaten und Bodenmeßwerte:

Seit Dienstag dieser Woche herrschten Temperaturen deutlich unter 0 Grad – am Mittwoch, dem 01.02.2012 wurden bis ca. 11:00 Vormittags Temperaturen um -7 Grad Celsius gemessen (s.a. Wetterstation http://www.aumenauwetter.de/wswin/start.html ). Im Laufe des Tages stieg die Temperatur in der Mittagszeit bis auf ca. -2 Grad an, nur um danach um ca. 21.00 wieder die Marke von -7 Grad Celsius zu erreichen. Die Bodentemperatur in 10cm Tiefe gemessen betrug am 02.02.2012 -1,7 Grad Celsius. Am 03.02.2012 betrug die Bodentemperatur, gemessen in 10cm, Tiefel -3 Grad Celsius.

Fazit:

Vom 01.02.2012 bis zum 03.02.2012 ist es offensichtlich zu großflächigen Ausbringungen von Gülle in der Gemarkung der Großgemeinde Villmar gekommen. Leider führen die zuständigen Behörden wohl keine Kontrollen vor Ort durch. Dies läßt vermuten, dass hier mal wieder mit zweierlei Maß gemessen wird. Während der normale Bürger schon verfolgt wird, wenn er einen Holzstapel am Waldrand errichtet oder eine Gerätehütte im Garten 1-2 Quadaratmeter zu groß baut, wird die Praxis der Gülleausbringung auf gefrorenem Boden, die unser aller Trinkwasser und auch das Wasser der Lahn stark mit Nitrat belastet, vom Landkreis (hier: Untere Wasserbehörde sowie Amt für den ländlichen Raum, Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz) und der Gemeinde Villmar um deren Wasserversorgung es hier ja unmittelbar geht, scheinbar stillschweigend geduldet.

Abschließend noch zwei Daten zum objektiven Vergleich:
Während das Wasser der Quelle Reinberg einen Nitratgehalt von 37,9mg/l (Analyse 2010) aufweist, hat das Wasser der Quelle Rißbach, in deren Umgebung keine landwirtschaftliche Düngung stattfindet, nur einen Nitratgehalt von 15,2 mg/l (Analysen 2010).

Interessierte Bürger sind dazu eingeladen, das schöne Wetter zu einem Spaziergang auf den Reinberg zu nutzen und sich die Quelle, aus der das eigene Leitungswasser stammt und in diesem Zusammenhang auch die ausgebrachte Gülle im Wasserschutzgebiet, anzuschauen und sich dann selbst ein Urteil darüber zu bilden, ob sie bereit sind, diese Praxis auch zukünftig zu toleriern.

viele Grüße aus dem Steintal

BGroellstein