04.02.2012 “Kommunaler Schutzschirm (KSS)” die Freien Wähler Villmar
erläutern

"Kommunaler Schutzschirm (KSS)”, was ist denn das?
Diese konkrete Frage wurde an uns herangetragen, daher in Kürze hier ein Erklärungsversuch,
so Egbert Brahm, Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler Villmar. Auch in
den VN wurde die Frage von
einem Leser gestellt. Dazu Brahm:
Vom Verfahren her stellt das Land Hessen den überschuldeten Kommunen aus dem KSS zur langfristigen Tilgung Darlehen mit Zinsverbilligungen bereit. Die Bereitstellung ist aber daran gekoppelt, dass die Kommunen, die Leistungen aus dem KSS erhalten, zu eigenen erheblichen Kraftanstrengungen der Entschuldung bereit sein müssen. Die „KSS-Kommunen“ müssen daher mit dem Land konkrete und nachhaltige Ziele vereinbaren, die bei Nichtumsetzung im Einzelfall erforderliche Zwangsmaßnahmen durch die Aufsichtsbehörden nach sich ziehen.
Nach Ziffer 6.7 der gültigen Rahmenvereinbarung vom Januar 2012 sollen die teilnehmenden Kommunen ihre Haushalte über alle denkbaren Maßnahmen sowohl auf der Aufwands- als auch der Ertragsseite konsolidieren. Was das bedeuten kann, konnte man noch in der alten Fassung der Ziffer 6.7 vom 28.11.2011 konkret nachlesen, darin stand:
„6.7 Die teilnehmenden Kommunen sollen ihre Haushalte insbesondere über die Aufwandseite konsolidieren. In den Fokus der Konsolidierung rückt in den antragstellenden Städten und Gemeinden darüber hinaus der als Generationenbeitrag zu verstehende Hebesatz der Grundsteuer B. Falls der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden sollte, ist als Ultima Ratio ggf. kurzfristig durch die Erhöhung des Hebesatzes die Differenz zwischen Erträgen und Aufwendungen zu schließen. Ziel ist nicht die Erhöhung von Steuern, sondern die Umkehrung der Anreize in den Vertretungskörperschaften: Während zahlreiche Aufwendungen nur einzelnen Einwohnern einen direkten Nutzen bringen, trifft die drohende Erhöhung der Grundsteuer alle Einwohner (u. a. durch Einrechnung in Mietpreise): Haushaltskonsoli-dierungsmaßnahmen nutzen insofern allen Einwohnern, weil sie eine Anhebung der Grundsteuer vermeiden.“
Diese Textpassage wurde mittlerweile von Seiten des Landes gestrichen, inhaltlich gilt sie jedoch weiter. Fände diese Vorschrift in Villmar erst einmal Anwendung, würden alle Bürgerinnen und Bürger für alle bisher gemachte und zukünftigen Schulden des Marktfleckens direkt herangezogen. Um dieses Szenario zu vermeiden, beantragen die Freien Wähler
-zusammen mit der UFBL- im Haushalt 2012 erhebliche Mittelkürzungen und -streichungen
(Wir
berichteten)